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Wahl des Waltroper Seniorenbeirates
Adobe Stock/ hkama

Wahl des Waltroper Seniorenbeirates

Lesedauer: ca. 3 Min. | Text: _Redaktion _RDN

Aktive und erfahrene Seniorinnen und Senioren gesucht.

Bürgermeister Marcel Mittelbach ruft zur Wahl des Seniorenbeirats am 19. April die aktiven und erfahrenen Waltroper Seniorinnen und Senioren auf, sich als Kandidatinnen und Kandidaten für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. 

Der Rat der Stadt Waltrop hat sich in seiner Sitzung am 12. November 2020 einstimmig für die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Waltrop ausgesprochen. Der Beirat muss nach der gültigen Wahlordnung spätestens sechs Monate nach einer Kommunalwahl neu gewählt werden. Die Wahl des neuen Seniorenbeirats soll deshalb am 19. April 2021 ab 15.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses stattfinden. 

Wie setzt sich der Seniorenbeirat zusammen und wie wird er gewählt?

Die Beiratswahl ist eine Kombination aus Delegiertenwahl und sogenannter Zufallsauswahl. In jedem dieser Verfahren werden jeweils fünf stimmberechtigte Mitglieder gewählt. Ferner gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder je eine Vertreterin/ein Vertreter der im Rat der Stadt Waltrop vertretenen Fraktionen an. Der neue Seniorenbeirat setzt sich somit aus zehn stimmberechtigten und fünf nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.

Für die Delegiertenwahl hat Bürgermeister Marcel Mittelbach die in der Wahlordnung namentlich aufgeführten Waltroper Vereine, Verbände und Institutionen sowie die Interessengemeinschaft der drei Waltroper Seniorenheime angeschrieben und gebeten, bis spätestens zum 29. März ihre Delegierten und Kandidatinnen/Kandidaten auf den hierfür herausgegebenen einheitlichen Vordrucken zu benennen bzw. vorzuschlagen. 

Daneben sind aber auch Waltroper Vereine, Verbände und Institutionen, die nicht in der Wahlordnung aufgeführt oder über einen Dachverband vertreten sind, aufgerufen, an der Delegiertenwahl teilzunehmen. Diese müssen ebenfalls bis zum 29. März 2021 ihre Delegierten und Kandidatinnen/Kandidaten auf den einheitlichen Vordrucken benennen. 

Für die Zufallsauswahl (findet ebenfalls am 19. April statt) sucht die Stadt Waltrop  Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne im kommenden Seniorenbeirat aktiv engagieren und für diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit kandidieren möchten.  

Für die Zufallsauswahl können nach den Regeln der Wahlordnung vorgeschlagen werden und kandidieren:

  • wer Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder im Besitz einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft mit gesichertem Aufenthaltsstatus ist,
  • wer am 1. des Monats, in dem die Wahlversammlung stattfindet, das 55. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Waltrop gemeldet und
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
  • Waltroper Bürgerinnen und Bürger, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind, müssen zusätzlich zu den v. g. Voraussetzungen über einen gesicherten Aufenthaltsstaates verfügen. 

Wie und bis wann muss die Anmeldung als Kandidatin/Kandidat zur Zufallsauswahl erfolgen? Und wie können Waltroper Vereine, Verbände und Organisationen, die nicht in der Wahlordnung namentlich aufgeführt oder über einen Dachverband vertreten sind, an der Delegiertenwahl teilnehmen?

Für die Anmeldung zur Zufallsauswahl und Benennung der Delegierten und Kandidaten für die Delegiertenwahl wurde ein einfacher Vordruck vorbereitet, der ab sofort telefonisch bei  Michael Riethmann (Fachgruppe Soziales und Senioren, Rathaus –Neubau, 1. Etage, Raum 2.1.06, Tel. 02309/930-218) und Nadine Zingler-Schröder (Fachgruppe Soziales und Senioren, Rathaus-Neubau, 2. Etage, Raum 2.2.14, Tel. 02309/930-310) schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich/telefonisch während der üblichen Sprechzeiten angefordert werden kann. Außerdem können die Vordrucke hier heruntergeladen werden: 

>>> Seniorenbeiratswahl 2021 - Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der Zufallsauswahl 

>>> Seniorenbeiratswahl 2021 - Formular zur Benennung von Delegierten zur Delegiertenwahl

Bis wann und wo muss der Meldevordruck zurückgegeben werden?

Der ausgefüllte und eigenhändig unterzeichnete Vordruck muss bis spätestens zum 29. März 2021 zurückgegeben werden. Er kann entweder per Post oder Fax (für den rechtzeitigen Eingang gilt das Datum des Posteingangs bei der Stadt Waltrop) zurückgesandt oder auch persönlich bei den oben genannten Ansprechpartnern und Dienststellen während der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine Rückgabe per E-Mail oder als Dateianhang ist allerdings nicht möglich!

An wen und wie können sich Interessierte bei Rückfragen wenden? 

Für alle Fragen oder Informationen rund um den Seniorenbeirat und zur Beiratswahl stehen Michael Riethmann (Fachgruppe Soziales und Senioren, Rathaus –Neubau, 1. Etage, Raum 2.1.06, Tel. 02309/930-218) und Nadine Zingler-Schröder (Fachgruppe Soziales und Senioren, Rathaus-Neubau, 2. Etage, Raum 2.2.14, Tel. 02309/930-310) gerne zur Verfügung. 

Info
Homepage der Stadt Waltrop

Über Waltrop | Stadt Waltrop

Stadt Waltrop

Frau Tamina Forytta
Münsterstraße 1
45731 Waltrop

tamina.forytta@waltrop.de
www.waltrop.de

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